Informationen zum Samstag13Uhr e.V.

1. Willkommen im Samstag13Uhr e.V.
Auf dieser Seite erfährst Du wie einfach es ist, Mitglied im Verein "Samstag13Uhr e.V." zu werden.
Außerdem findest Du hier alle erforderlichen Kontaktdaten, das Antragsformular und die Vorteile einer Mitgliedschaft.

2. Satzung
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Samstag 13Uhr e.V.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Teltow und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports als körperliche und geistige Ertüchtigung für die Allgemeinheit.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Jugendarbeit.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

5. Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins die eingezahlten Beträge nicht zurück, soweit es sich nicht um verauslagte Beträge handelt.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Zweck des Vereins fördert und unterstützt.

2. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter/in erforderlich.

3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

4. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.

5. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch den Austritt des Mitglieds
c) durch Ausschluss aus dem Verein

2. Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Kalenderjahres zulässig. Er erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand.

3. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied auch nach zweimaliger erfolgsloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag – ggf. die Aufnahmegebühr oder Umlage – nicht gezahlt hat.


§ 5 Mitgliedsbeiträge

1. Bei der Aufnahme von Mitgliedern in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen.

2. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

3. Alles weitere regelt die Beitragsordnung.

4. Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Der Vorstand ist berechtigt, eine solche Regelung jederzeit zu kündigen.


§ 6 Organe des Vereins

a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand


§ 7 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

2. Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Kalenderjahr zusammen.

3. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen unter Angabe der Tagesordnung. Sie ist auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder zu berufen. Das Protokoll wird vom Vorstand unterzeichnet.

4. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Grundsätze der Tätigkeit des Vereins. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

5. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.

6. Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

7. Jedes Mitglied kann bis 5 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.


§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem:
a) Vorsitzenden
b) stellvertretenden Vorsitzenden
c) Schatzmeister

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

3. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

4. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

5. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins nach außen. Er fasst seine Beschlüsse einstimmig. Hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

7. Jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein vertretungsberechtigt.

8. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.


§ 9 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

1. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der erschienen Mitglieder eine Satzungsänderung durchführen oder den Verein als aufgelöst erklären.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.


§ 10 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt am 11.10.2006 in Kraft.

3. Kontakt
Kontaktmöglichkeiten:

Email: vorstand@samstag13uhr.de
Fax: 01212-6-373-32-27853

Den Antrag zur Vereinsmitgliedschaft schicke bitte an eine der beiden Adressen.

4. Antragsformular
Das Antragsformular kann direkt HIER heruntergeladen werden oder Du begibst Dich in unseren Downloadbereich.

(Menü: ---> Tools ---> Downloads ---> Kategorie "Samstag13Uhr Zeug")

Du kannst das Formular auch online ausfüllen und anschließend direkt abschicken.
Dafür nutze bitte folgenden Link:

5. Schlussworte
Wir hoffen, daß die wichtigsten Punkte nun bereits geklärt sind. Ansonsten kannst Du auch gerne Deine Fragen oder Anregungen in das betreffende Forum schreiben.

Neue Mitglieder hier auf unserer Webseite und natürlich immer Samstags 13 Uhr am Ball sind immer willkommen.


Bitte die Boardregeln beachten und die FAQ nutzen.

Vielen Dank.